Erbrecht

Klare Wege in Testamenten und Nachlässen

„Erben bringt Scherben“ sagt ein altes deutsches Sprichwort.
Wie kann ich die Scherben vermeiden? Was muss ich mir als potentieller Erblasser überlegen?

  • Soll ich ein Testament verfassen?
  • Allein oder mit meinem Ehepartner?
  • Oder einen Erbvertrag mit Dritten?
  • Wer wird Erbe, wenn ich nichts veranlasse?
  • Soll der überlebende Ehegatte allein erben?
  • Ist ein Kind mit Handycap zu berücksichtigen vielleicht ein sog. Behindertentestament zu verfassen?

In jedem Fall sollten Sie Sie sich fachlich beraten lassen.

Wie sind Erbschafts- und Schenkungssteuerfreibeträge sinnvoll einzusetzen?

Ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer zu entrichten ist, richtet sich nach dem Wert des Nachlasses und dem Verwandtschaftsverhältnis des Erben zum Erblasser. Jedem Erben steht ein persönlicher Freibetrag zu – unter anderem 500.000 € für den Ehegatten und 400.000 € für ein Kind. Dabei werden Erbschaften und Schenkungen durch dieselbe Person innerhalb von 10 Jahren addiert!

Achtung: Geschwistern und deren Abkömmlingen und Lebensgefährten steht nur ein Freibetrag von 20.000 € zu.

Testamente und letztwillige Verfügungen.

Was habe ich zu beachten, wenn ich ein Testament wirksam errichten will?

Neben einem eindeutigen Inhalt muss es vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben und mit Ort und Datum versehen sein.

Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Beide müssen dann das von einem der Ehegatten eigenhändig geschriebene Testament unterschreiben. Auch hier ist Zeit und Ort der Niederschrift im Testament festzuhalten.

Wer nicht ein handgeschriebenes Testament formulieren will oder kann, kann auch ein notarielles Testament errichten.

Pflichtteilsansprüche- Recht der Enterbten

Wer kann Pflichtteilsansprüche geltend machen?

Der überlebende Ehegatte sowie die Kinder und Kindeskinder des Erblassers, sind, sollten sie enterbt werden, pflichtteilsberechtigt. Sind keine Abkömmlinge vorhanden sein, steht den Eltern des Erblassers ein Pflichtteil zu. Beim Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen Geldanspruch gegen den oder die testamentarisch eingesetzten Erben. Die Höhe des Anspruchs bemisst sich nach der Hälfte des Wertes des ohne Enterbung bestehenden gesetzlichen Erbteils.

Digitaler Nachlass

Nach Ihrem Tode sollen sich ihre Erben möglichst schnell einen Überblick verschaffen, welche Online-Dienste Sie genutzt haben und welche Regelungen dort für den Todesfall jeweils gelten, etwa ob die Nutzungsbefugnis automatisch erlischt oder eine Kündigung erforderlich ist. Sie sollten hierzu schriftliche Festlegungen zu Lebzeiten treffen.

Überlegungen als Erbe

Benötige ich einen Erbschein und wo erhalte ich diesen?

Einen Erbschein benötigen Sie insbesondere wenn Sie ein Grundstück umschreiben oder ohne Bankvollmacht zu haben, ein Konto des Erblassers auflösen lassen wollen.

Liegt ein notarielles Testament vor, kann die Vorlage desselben mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichtes ausreichen. Einen Erbscheins benötigen Sie dann nicht. Dies gilt auch, wenn Ihnen der Erblasser zu Lebzeiten eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilt ha bei Bankgeschäften.

Der Erbschein ist beim Nachlassgericht zu beantragen.

Kosten des Erbscheins

Für die Beurkundung des Erbscheinsantrages und für die Erteilung des Erbscheins wird jeweils eine Gebühr erhoben, die sich nach dem Wert des Nachlasses richtet.

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Was, wenn der Verstorbene nur Schulden hinterlässt oder Sie die Erbschaft aus anderen Gründen nicht annehmen wollen?

Binnen 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und des Anfalls der Erbschaft müssen Sie dann die Erbschaft beim Nachlassgericht ausschlagen. Tun Sie nichts, gilt die Erbschaft als angenommen und Sie haften für die Schulden.

Möchten Sie trotzdem eine überschuldete Erbschaft annehmen, gibt es Möglichkeiten, um zu vermeiden, dass Sie Ihr Erspartes angreifen müssen. Sie können die Haftung für die geerbten Schulden auf den Nachlass beschränken, d.h. eventuelle Gläubiger, denen die verstorbene Person noch etwas schuldete, können sich zwar mit ihren Forderungen an das Geerbte halten, Ihr eigenes Vermögen bleibt jedoch vor deren Zugriff sicher.

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Advorange Rechtsanwalt Roland Funk

Roland Funk
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