Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander sowie den Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der öffentlichen Verwaltung.
Das Verwaltungsrecht wird üblicherweise in allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht unterteilt. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf (z. B. Baurecht, Kommunalrecht u.a.).
Die öffentliche Verwaltung prägt unser Leben in den unterschiedlichsten Bereichen. Ob der Pkw abgeschleppt, die Bauerlaubnis erteilt oder versagt, die Ausübung eines Gewerbes erlaubt oder unterbunden wird, ob ein Studienplatz, bewilligt wird, immer liegt dem die Entscheidung eines Trägers von Hoheitsgewalt zugrunde.
Wir betreuen unsere Mandanten in allen Belangen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, unter anderem in den folgenden Bereichen:
Unser Angebot der Rechtsberatung richtet sich hierbei aber nicht nur an Privatpersonen, sprich den Bürger, sondern auch an die jeweils zuständigen Behörden bzw. Körperschaften, so insbesondere bei der Beratung von Kommunen.